Jeder Unternehmer kann Pech haben, oder das falsche Geschäftsmodell, und dann pleite gehen. Das ist unternehmerisches Risiko, das sich auch ausdehnt auf jene, die an ihn geliefert oder vermietet haben. Und wenn Personal durch den Konkurs plötzlich auf der Straβe steht, muss man das leider zähneknirschend als Kollateralschaden der unternehmerischen Freiheit hinnehmen, genau wie wenn Leute entlassen werden.
Was durch die simultane Pleite von 17 Firmen und 20 Geschäften geschah, ist sicherlich eine „Marktbereinigung“ im urliberalen Sinn, weil das Geschäftsmodell durch die irrsinnig hohen Mieten und die Überschätzung der Kaufkraft im Luxussegment auf Sand gebaut war. Die dauernde Eröffnung neuer Geschäfte glich wohl eher einem Schneeballsystem, als einem seriösen Businessplan und musste deshalb scheitern. Das Schlimme daran ist jedoch die Tatsache, dass der Konkurs auf Kosten der Allgemeinheit geht. Wie bei der groβen weltweiten Finanzkrise ist jetzt im Luxemburger Mikrokosmos eine spekulative Blase geplazt. Beiden gemeinsam ist, dass die Verluste nun verstaatlicht werden, während die Gewinne vorher privatisiert wurden. Denn man darf annehmen, dass das Geld, das abends in der Kasse war, in nicht vom Konkurs betroffene Gesellschaften abfloss.
Jahrelang zugesehen haben einige staatliche Verwaltungen: Sozialversicherungen, Enregistrement/TVA und Steueramt. Laut Medienberichten geht es– inklusive dem was die ADEM nun für die Mitarbeiter noch drauflegen muss – um mehrere Millionen Euro. Durch ihr Nichtstun haben diese Verwaltungen nicht nur den Steuerzahler geprellt, sondern gleichzeitig die Steuergerechtigkeit auβer Kraft gesetzt, den Markt zum Nachteil der anderen Geschäftsleute verzerrt, die Gleichheit vor dem Gesetz mit Füβen getreten und den nun bankrotten Unternehmern Geld überlassen, das diesen nicht zustand.