Es lieβ tief blicken, als Ehrenstaatsminister Santer zum Ende seiner Vernehmung den SREL-Untersuchungsausschuss belehrte, dass “Transparenz” und “Geheimdienst” von Natur aus im Widerspruch stünden. Positiv jedoch, dass Santer hinzufügte, auch der Geheimdienst habe die Rechtstaatlichkeit zu respektieren.
Dazu kann man nur feststellen, dass jedenfalls unter den Premiers Santer und Juncker die verfassungsmäβigen Rechte der Bürger vom SREL mit Füβen getreten wurden. Denn das Bespitzeln von Interessengruppen, Vereinen, politischen Gruppierungen und Gewerkschaften ist ein eklatanter Angriff auf die Versammlungsfreiheit.
Am Erhellendsten war jedoch die Aussage Junckers, dass sobald die Ausführungsbestimmungen zum SREL-Gesetz von 2004 da seien, der Geheimdienst in der Legalität operiere. Damit gab der politisch Verantwortliche zu, dass er und sein Dienst ab 2004 bis heute – bewusst – unberechtigt agieren und unter anderem illegale Datenbanken betreiben. Dass sich bei einer solchen Rechtslage der Jurist Juncker auch noch als Opfer des SREL darstellt, ist blanker Hohn. Tatsache ist, dass Juncker nach Gutsherrenart regiert und da stört ihn Rechtsstaatlichkeit nur.