Dich Gott loben wir. Amtlich verordnet.

von Christian Kmiotek; veröffentlicht am 15. Juni 2012 im „Lëtzeburger Land“

Die Geschichte könnte sich überall in Luxemburg zutragen. Sie trägt sich wahrscheinlich fast überall so oder ähnlich hierzulande zu. Sie hat sich immer so zugetragen. Demnach ist der Ort unwesentlich. Aber das Jahr sollte man schon nennen: 2012 nach unserer Zeitrechnung.

Als im letzten Herbst neu gewählter Gemeinderat, erhalte ich erstmals eine offizielle Einladung zu den Festlichkeiten zu Nationalfeiertag am Vorabend des 23. Juni in unserer Gemeinde. Die Einladung ist formell, auf Briefkopf und mit Wappen der Gemeinde, unterzeichnet vom Schöffenrat. Wahrscheinlich wie immer. Das Programm, wie immer: Umzug durchs Dorf, feierliches TE DEUM in der Pfarrkirche, Bürgermeisterrede, Medaillenüberreichung. Anschlieβend informell: Freibier, Tanzmusik, Volksfest,sogar Feuerwerk.

Diese Einladung, diese Feier schockieren mich. Denn diese Feier verbindet eine offizielle Zeremonie, die von Natur aus weltlich und öffentlich ist, mit einem katholischen Ritus, der von Natur aus religiös und nicht allen zugänglich ist. Mehr noch, die beiden Elemente werden von amtlicher Seite durch den Ablauf untrennbar verwoben. Das ist für mich unerträglich.

TE DEUM steht als Kürzel für “Dich, Gott, loben wir”. Doch ich lobe keinen Gott. Auch nicht wenn ich in meiner Funktion als Gemeinderat hingebeten werde. Muss ich jetzt auf meine konstitutionellen Rechte pochen, schlieβlich habe ich einen Eid auf die Verfassung abgelegt? Artikel 20: “Nul ne peut être contraint de concourir d’une manière quelconque aux actes et aux cérémonies d’un culte (…)”. Aber wo mich beschweren, welche Behörde, welches Gericht ist zuständig? Und überhaupt, und das denken bestimmt viele: “Haben wir zurzeit nicht andere Probleme?” Und auch: “Dann bleib’ doch einfach zuhause, wenn’s Dir nicht passt!”

Aber ich will nicht wegbleiben. Ich bin gewählter Gemeindevertreter. So, wie ich an einer Gemeinderatssitzung teilnehme, oder an einer Einweihung, oder an einer Generalversammlung zu der ich eingeladen wurde, will ich auch an der offiziellen Feier zu unserem Nationalfeiertag teilnehmen. Ich will an unserem Gemeindeleben teilnehmen.

Dieses TE DEUM jedoch ist keine Zeremonie, die die Menschen verbindet, die sie teilnehmen läβt, sie ist eine die trennt und ausschlieβt. Der Beweis: ich könnte nur am Umzug teilnehmen und nachher am Volksfest (das tun übrigens so manche); doch von der Teilnahme an der Gesamtheit der offiziellen Feier, wie sie von den Gemeindeverantwortlichen inszeniert wurde, bin ich ausgeschlossen. Denn ich lobe keinen Gott, welcher Religion auch immer.

Doch es geht nicht um mich, es geht um uns. In einer Welt, in einem Land, in einer Gemeinde, die so vielfältig sind, vollzieht eine von Religion geprägte Veranstaltung den Ausschluss. Denn unseren evangelischen, jüdischen, moslemischen, …, atheistischen, agnostischen, … Mitbürgerinnen und Mitbürgern bleibt dieser katholische Ritus verschlossen.

Ich bin im Gegenzug davon überzeugt, dass eine “neutrale” Zeremonie ein Integrationsfaktor ist. Das erkennt man an der Vielfalt der Menschen und Nationen, die an den Fackelzügen, Feuerwerken und Volksfesten zu unserem Nationalfeiertag teilnehmen. Eine Zeremonie unserer Nation, im Sinne unserer Gemeinschaft, darf weder politisch, noch kommerziell, noch weltanschaulich geprägt sein, um zu verbinden. Dafür setze ich mich nunmehr politisch in unserer Gemeinde ein.

(Christian Kmiotek ist Gemeinderat von déi gréng in Junglinster)

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