Prinzipiell ist von jedem Bürger auf allen Einkunftsarten der Beitrag zur Pflegeversicherung zu entrichten. Denn auch Personen, die ausschlieβlich von Miet- oder Kapitaleinkünften leben, können pflegebedürftig werden.
Deshalb ist es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass auf Zinseinkünften keine Beiträge geleistet wurden. Doppelt ungerecht ist, dass nun die Allgemeinheit per Steueraufkommen nochmals für die Nicht-Zahler zur Kasse gebeten wird. Denn technisch ist die Beitragserhebung auf Zinseinkünften relativ leicht zu bewerkstelligen. Vollends ungerecht wäre eine Gesetzesänderung, wie sie der Finanzminster plant, weil damit die bestehende doppelte Ungerechtigkeit auch noch zementiert würde.