Die Krise hat unmissverständlich offenbart, dass Luxemburg nicht auf ein unbegrenztes Wachstum hoffen kann und nun sind strukturelle Reformen bei der Kranken- und der Rentenversicherung unabdingbar. Leider ist die Reform der Gesundheitskasse nur ein Reförmchen geworden, bei der an ein paar Stellschrauben gedreht und die Beiträge erhöht wurden, ohne aber das System grundsätzlich auf solidere Füße zu stellen. Da darf man wohl kaum einen großen Wurf bei der anstehenden Rentenreform erwarten, denn deren Probleme sind langfristiger Natur, und sowas eignet sich ja bekanntlich vorzüglich zum Aussitzen durch Politiker. Dabei ließen sich beide Pfeiler der Sozialversicherung in intelligenter Manier parallel sanieren.
Bei der Gesundheitskasse sollte die Beitragserhebung nicht nur auf Löhne und Pensionen beschränkt bleiben und die aktuelle Beitragsobergrenze des 5-fachen Mindestlohns abgeschafft werden. Genau wie bei der Pflegeversicherung sollten also auf allen Einkommensarten – auch Mieten und Kapitalerträge – unbegrenzt Beiträge erhoben werden. Dies hätte zur Folge, dass die Höhe der Beiträge nicht angehoben werden müsste, sondern im Gegenteil, gesenkt werden könnte.
Bei der Rentenversicherung müsste man genau umgekehrt verfahren. In der Tat liegt das Problem darin, dass in der obligatorischen Rentenversicherung die Rentenansprüche zu hoch sind für das, was eingezahlt wird. De facto ist das Ganze ein Madoffsches Pyramidensystem, das unhaltbar ist, da es auf der irrigen Annahme unendlichen 4%igen Wachstums basiert. Ganz klar ist deshalb, dass die Beiträge steigen müssen. Diese Steigerung würde aber durch die sinkenden Beiträge bei der Krankenversicherung kompensiert. Gleichzeitig sollte in Zukunft nur noch eine Volks- oder Basisrente garantiert sein, etwa in Höhe des dreifachen Mindestlohns. Dies hieße selbstverständlich, dass auch nur bis zu dieser Grenze einbezahlt würde. Wer mehr verdient und auch später mehr Rente haben möchte, könnte sich zusätzlich privat versichern, was ja steuerlich gefördert wird. Übrigens: alle bis zur Reform aufgebauten Rechte würden erhalten, nach der Reform würden die Rechte nach den neuen Regeln aufgebaut.
Die Senkung der Beiträge zur Gesundheitskasse durch eine breitere Veranlagungsbasis und die gleichzeitige Erhöhung der Beiträge zur Rentenversicherung auf geringerer Erhebungsgrundlage könnten im Endeffekt kostenneutral für Arbeitnehmer und für Betriebe geschehen.